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sunxpert Dachdeckermeisterbetrieb

UNSERE LEISTUNGEN

Benötigt Ihr Heim ein neues Dach? Ob von Altbausanierung über Teil- oder Neueindeckung von Dächern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite; von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung der baulichen Maßnahmen.

Alle Leistungen aus einer Hand.

Alles aus einer Hand

Beratung. Planung. Umsetzung.

Sie legen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit, Service und Professionalität?

Wir liefern Ihnen diese jederzeit gerne und unkompliziert!

  • Meisterbetrieb
  • Regelmäßige Personal Schulung
  • Jahrelange Erfahrung
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Den genauen Preis für ein Dach können wir so pauschal nicht angeben – er hängt zum Beispiel vom Material und von der verschiedenen Fensteranzahl ab. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Wenn am Dach ein Schaden entstanden ist, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Keine Panik! Denn unter den Dachsteinen befindet sich eine Unterspannbahn. Diese Folie leitet Regenwasser oder auch Flugschnee weiterhin ab, sodass beides in den Rinnen aufgefangen werden kann.
Als Nächstes sollten Sie uns schnellstmöglich über den Schaden informieren – wir helfen Ihnen gerne kurzfristig und bringen Ihr Dach wieder in Ordnung. Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Ja, wenn das Dachgeschoss ausgebaut werden soll oder das Dach neu gedeckt werden soll.

Im Mai 2014 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

Für Altbauten/Altbestand sind keine wesentliche Änderungen bzw. Verschärfungen vorgesehen.

An folgende Vorgaben müssen Sie sich bei der Dämmung halten:

Für Außenwände oder das Steildach schreibt die EnEV einen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) vor.

Für das Flachdach eines Wohngebäudes schreibt die EnEV einen U- Wert von 0,20 W/(m²K) vor.

Ist bei einer Zwischensparrendämmung/Vollsparrendämmung der Platz begrenzt, gelten die Anforderungen der EnEV 2014 als erfüllt, wenn die höchstmögliche Schichtdicke des Dämmstoffs (mindestens WLG 035) nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut wurde.

Trotzdem müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten:

  • Öl- und Heizkessel, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2015 außer – Betrieb genommen werden.
  • Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Dach darüber den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes erfüllt.

Ausnahme: Wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in Ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.

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Gewerbepark 1949143 Bissendorf
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